Jüdisches Filmerbe bei der DEFA

Ziel des Teil­pro­jek­tes ist es, den Bestand aus­ge­wähl­ter DEFA-Fil­me als ost­deut­sches Jüdi­sches Film­erbe zu ana­ly­sie­ren und damit ein­her­ge­hend zu eru­ie­ren, was, wie und war­um zu die­sem gezählt wer­den kann sowie zu unter­su­chen, wel­che Rezep­ti­on und Aneig­nung die­ses Kor­pus aktu­ell erfährt. Dabei spielt vor allem der Umgang mit „jüdi­schen Fil­men“ inner­halb des DEFA-Film­erbes nach 1989 eine wich­ti­ge Rol­le. In wel­chen Kon­tex­ten wer­den die Fil­me erin­nert? Wo wer­den sie gezeigt, in wel­che Retro­spek­ti­ven wer­den sie auf­ge­nom­men? Wel­che Zuord­nun­gen und Zuschrei­bun­gen erfah­ren sie? Wie wer­den die Bio­gra­fien der Film­schaf­fen­den vor­ge­stellt, wel­che Bedeu­tung kommt jüdi­schen Bezü­gen zu? Über die para­tex­tu­el­len Rah­mun­gen, die im Zuge von Wie­der­auf­füh­run­gen, Auf­füh­rungs­or­ten, Fern­seh­aus­strah­lun­gen, Ankün­di­gun­gen und Film­kri­ti­ken ver­wen­det wer­den, sol­len Inten­tio­nen und Pro­zes­se der gegen­wär­ti­gen Ein­ord­nun­gen sowie Kano­ni­sie­rung erör­tert wer­den. Dar­an schließt die Auf­ga­be an her­aus­zu­ar­bei­ten, wie das ermit­tel­te Mate­ri­al als intel­lek­tu­el­les Erbe bspw. in zukünf­ti­gen Aus­stel­lun­gen erin­nert wer­den kann, ohne in eine deter­mi­nie­ren­de Ver­en­gung der Pro­duk­tio­nen und Bio­gra­phien abzu­glei­ten. Dazu wird ein metho­di­sches Kon­zept für die Bewah­rung jüdi­schen Film­erbes im Rah­men eines geplan­ten Samm­lungs­schwer­punk­tes in Pots­dam ent­wi­ckelt. Im Zuge des­sen geht es nicht nur um die Siche­rung der his­to­ri­schen Bestän­de durch Koope­ra­tio­nen mit Archi­ven oder den Auf­bau einer Samm­lung, son­dern auch dar­um, den Schutz des jüdi­schen Film­erbes in die Zukunft zu denken.

Kon­takt: ulrike.schneider.iii@uni-potsdam.de